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DIN EN 1090 Erstzertifizierung: Schritt für Schritt zum CE-Zeichen

Veröffentlicht am 10.05.2026
Autor Gabor Szabo

Gabor Szabo

Schweißfachingenieur (IWE/EWE)

EN 1090 Erstzertifizierung Weg zur CE-Kennzeichnung Stahlbau

Die Erstzertifizierung EN 1090 ist für Hersteller im Stahl- und Metallbau die einmalige Voraussetzung dafür, das CE-Zeichen auf tragenden Bauteilen anzubringen. Ohne dieses Konformitätszeichen dürfen weder Werkstattfertigung noch Montage tragender Bauteile in Verkehr gebracht werden, unabhängig von der handwerklichen Qualität.

Wer das CE-Zeichen erstmals anbringen will, durchläuft einen klar definierten Prozess in neun Schritten. Dieser Leitfaden beschreibt jeden Schritt mit realistischer Dauer und konkreten Praxishinweisen, von der Wahl der richtigen Ausführungsklasse bis zur ersten ausgestellten Leistungserklärung.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die EN 1090 Erstzertifizierung umfasst neun aufeinanderfolgende Schritte und dauert typischerweise vier bis acht Wochen, je nach Verfügbarkeit der Zertifizierungsstelle und Stand des Unternehmens.
  • Erst nach bestandener Erstprüfung durch eine DAkkS-akkreditierte notifizierte Stelle dürfen Sie das CE-Zeichen anbringen und eine Leistungserklärung (DoP) ausstellen.
  • Die ersten fünf Schritte betreffen den internen Aufbau (EXC, Schweißaufsicht, WPQR/WPS, Schweißerprüfungen, WPK-Handbuch), die Schritte sechs bis acht die externe Prüfung.
  • Die häufigsten Verzögerungsursachen sind unvollständige WPQR und abgelaufene Schweißerqualifikationen. Beides ist mit guter Vorbereitung vermeidbar.

Was ist die DIN EN 1090 Erstzertifizierung, und wer braucht sie?

Die DIN EN 1090 Erstzertifizierung ist die initiale Konformitätsbewertung eines Herstellers durch eine notifizierte Stelle. Grundlage ist die EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 (BauPVO), die für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile das System 2+ vorschreibt. Eine Eigenbescheinigung der Konformität ist damit ausgeschlossen.

Ohne diese Zertifizierung darf kein Hersteller tragende Bauteile mit dem CE-Zeichen versehen, was sie in Deutschland und der EU faktisch nicht verkehrsfähig macht. Betroffen sind alle Unternehmen, die Stahl- oder Aluminiumkonstruktionen herstellen oder montieren, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden: vom kleinen Schlosserbetrieb mit Geländerproduktion bis zum Stahlbauunternehmen mit Hallentragwerken.

Die Zertifizierung gilt nicht produkt-, sondern betriebsbezogen: Ein zertifizierter Betrieb darf alle Bauteile innerhalb seiner zertifizierten Ausführungsklasse herstellen. Sie ist die zentrale Voraussetzung dafür, im bauaufsichtlichen Bereich überhaupt anbieten zu können, also überall dort, wo tragende Bauteile mit Statik- und Bauaufsichtsbezug verbaut werden. Mehr zur Norm und ihrem Anwendungsbereich finden Sie im Überblick zur DIN EN 1090 sowie im allgemeinen Leitfaden zur Unternehmenszertifizierung.

In welchen Schritten verläuft die Erstzertifizierung?

Die Erstzertifizierung verläuft in neun aufeinanderfolgenden Schritten, von der Festlegung der Ausführungsklasse bis zum Anbringen des CE-Zeichens. Der gesamte Prozess beansprucht typischerweise vier bis acht Wochen. Wo ein Projekt in dieser Spanne landet, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: der Verfügbarkeit eines Audittermins bei der Zertifizierungsstelle und dem Stand des Unternehmens beim Projektstart.

Die ersten fünf Schritte beziehen sich auf den internen Aufbau: Klassifizierung, Personal, Schweißtechnik, Schweißerqualifikationen und Dokumentation. Die Schritte sechs bis acht behandeln die externe Prüfung durch die notifizierte Stelle. Schritt neun überträgt die Zertifizierungsergebnisse schließlich auf jedes einzelne verkaufte Bauteil.

Schritt 1 – Ausführungsklasse (EXC) festlegen

Die Ausführungsklasse (EXC) bestimmt den Umfang aller weiteren Anforderungen. Die DIN EN 1090-2 unterscheidet vier Klassen – EXC1 bis EXC4 – gestaffelt nach Beanspruchung, Schadensfolge und Komplexität des Bauteils. Diese Wahl bestimmt sämtliche nachfolgenden Anforderungen an WPS, Schweißerqualifikationen und ZfP-Prüfungen.

Die Klasse wird projektbezogen vom Tragwerksplaner oder Bauherrn festgelegt, nicht vom Stahlbauer. Welche Klassen ein Betrieb anstrebt, hängt aber von dessen Marktausrichtung ab. EXC1 reicht für einfache untergeordnete Bauteile, EXC2 deckt das Gros des allgemeinen Hochbaus ab, EXC3 betrifft hochbeanspruchte Konstruktionen wie Brücken und Industriebauten, EXC4 ist seltenen Sonderfällen wie Eisenbahnbrücken vorbehalten.

Praxisempfehlung: Streben Sie die Klasse an, die rund 90 Prozent Ihrer typischen Aufträge abdeckt. Eine zu hohe EXC kostet mehr in Audit und WPK-Pflege, eine zu niedrige zwingt Sie, lukrative Aufträge abzulehnen. Die wirtschaftliche Analyse der einzelnen Klassen mit Auswahlmatrix finden Sie in unserem Leitfaden zu den EN 1090 Ausführungsklassen EXC1–EXC4.

Schritt 2 – Schweißaufsichtsperson nach DIN EN ISO 14731 benennen

Jeder EN 1090 zertifizierte Betrieb braucht eine schriftlich bestellte Schweißaufsichtsperson nach DIN EN ISO 14731. Die Qualifikationsanforderung steigt mit der Ausführungsklasse: Für EXC2 reicht in vielen Fällen ein International Welding Specialist (IWS), für EXC3 ist mindestens ein International Welding Technologist (IWT) erforderlich, für EXC4 zwingend ein International Welding Engineer (IWE/EWE).

Die Schweißaufsicht trägt die Verantwortung für sämtliche schweißtechnische Aktivitäten im Betrieb: Genehmigung der WPS, Prüfung der Schweißerqualifikationen, Halbjahresbestätigungen, Bewertung von Sichtprüfungen, Auswahl von Werkstoffen und ZfP-Verfahren. Ihre Bestellung muss schriftlich erfolgen und mit den Aufgaben, der Vertretung sowie der Weisungsbefugnis konkret hinterlegt sein.

Wer keine eigene Fachkraft mit der erforderlichen Qualifikation im Haus hat, kann eine externe Schweißaufsicht beauftragen. Diese muss nachweislich in den Betrieb integriert sein. Eine reine Pro-forma-Bestellung ohne tatsächliche Anwesenheit wird im Audit als nicht konform bewertet. Mehr zu den Aufgaben und Anforderungen lesen Sie in unserem Beitrag zur Schweißaufsicht nach EN ISO 14731.

Schritt 3 – Schweißverfahren qualifizieren (WPQR und WPS)

Jedes im Betrieb eingesetzte Schweißverfahren muss durch eine WPQR (Welding Procedure Qualification Record) qualifiziert sein. Die WPQR ist das Prüfprotokoll einer Schweißverfahrensprüfung nach DIN EN ISO 15614. Auf Basis der WPQR werden anschließend die WPS (Welding Procedure Specifications) erstellt: die konkreten Schweißanweisungen für die Werkstatt.

Eine WPQR deckt einen definierten Geltungsbereich ab: einen bestimmten Werkstoff (z. B. S355), Nahttyp (z. B. Stumpfnaht), Materialdicke (z. B. 5 bis 30 mm), Schweißprozess (z. B. 135 / MAG mit Massivdrahtelektrode) und Schweißpositionen. Liegt ein Auftrag außerhalb dieses Bereichs, ist eine zusätzliche WPQR erforderlich.

Mittelständische Stahlbaubetriebe arbeiten typischerweise mit drei bis acht WPQRs, aus denen 10 bis 30 WPS abgeleitet werden. Wer auf Standardverfahren nach EN ISO 15612 ausweicht, spart Aufwand für eigene Verfahrensprüfungen, akzeptiert aber Einschränkungen im Geltungsbereich. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der Bandbreite der Auftragslage ab.

Aus unserer Praxis: Etwa 60 Prozent unserer Erstkunden haben WPS in der Schublade, die nicht durch eine gültige WPQR abgesichert sind, oft weil ein Vorgängerbetrieb diese ohne Verfahrensprüfung erstellt hat. Im Audit werden solche WPS sofort aberkannt, was den gesamten Zeitplan kippen kann.

Schritt 4 – Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO 9606

Jeder im Betrieb tätige Schweißer braucht eine gültige Qualifikation nach DIN EN ISO 9606-1 (Stahl) oder EN ISO 9606-2 (Aluminium). Die Prüfung deckt einen definierten Geltungsbereich ab: Schweißprozess, Werkstoff, Materialdicke, Nahtform und Schweißposition.

Die Gültigkeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre, vorausgesetzt die Schweißaufsicht bestätigt halbjährlich, dass der Schweißer kontinuierlich tätig war und keine Mängel aufgetreten sind. Versäumte Halbjahresbestätigungen führen zum sofortigen Erlöschen der Qualifikation und sind eine der häufigsten Ursachen für Auditfeststellungen.

Wer mehrere Verfahren oder Materialien einsetzt, braucht entsprechend mehrere Prüfungen mit jeweils eigenem Geltungsbereich. Unsere Empfehlung: Erstellen Sie vor Beginn der Erstzertifizierung eine Soll-Ist-Matrix aus Produktionsbedarf und vorhandenen Qualifikationen. Lücken werden so früh sichtbar und lassen sich planbar schließen, bevor der Audittag näher rückt.

Schritt 5 – WPK-Handbuch und Verfahrensanweisungen aufbauen

Die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) ist das dokumentierte Qualitätssicherungssystem nach DIN EN 1090-1, Anhang B. Sie umfasst alle Prozesse, Verantwortlichkeiten und Aufzeichnungen, die nachweisen, dass jedes hergestellte Bauteil den normativen Anforderungen entspricht.

Mindestinhalt eines WPK-Handbuchs
  • Organigramm und Verantwortungszuordnung mit benannten Stellvertretungen
  • Verfahrensanweisungen für Wareneingang und Materialrückverfolgbarkeit
  • WPS für alle eingesetzten Schweißprozesse, Werkstoffe und Nahtformen
  • Prozesse zur Kalibrierung von Mess- und Schweißgeräten
  • Prüfpläne und Sichtprüfungsregeln nach EN ISO 5817
  • Reklamations- und Korrekturmaßnahmensystem
  • Schulungs- und Qualifikationsnachweise des Personals
  • Prozesse zur Erstellung der Leistungserklärung (DoP) und CE-Kennzeichnung

Der Umfang eines vollständigen WPK-Handbuchs liegt typischerweise zwischen 80 und 150 Seiten, abhängig von Betriebsgröße und Klassenanforderung. Wichtig ist nicht der Umfang, sondern die Konsistenz: Was im Handbuch steht, muss im Betrieb tatsächlich gelebt werden. Praxistipps zum Aufbau finden Sie im Beitrag zur werkseigenen Produktionskontrolle (WPK).

Schritt 6 – Notifizierte Stelle auswählen und beauftragen

Die DIN EN 1090 Zertifizierung darf in Deutschland nur von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die als notifizierte Stelle durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist. Auf der DAkkS-Website findet sich ein öffentliches Verzeichnis aller zugelassenen Stellen.

Bekannte Zertifizierungsstellen für DIN EN 1090 in Deutschland sind unter anderem TÜV Nord, TÜV Süd, DEKRA, GSI SLV und SLV München. Die Wahl wirkt sich nicht auf die normativen Anforderungen aus, die Norm bleibt identisch. Sehr wohl aber auf Reaktionszeiten, Verfügbarkeit und Auditstil.

Auswahlkriterien: Verfügbarkeit innerhalb des geplanten Zeitraums, regionale Nähe wegen Anfahrtsaufwand, Branchenerfahrung des Auditors, Auditstil. Holen Sie zwei bis drei Angebote ein. Praxishinweis: Die Verfügbarkeit eines Audittermins ist der größte Engpass im Zeitplan und entscheidet maßgeblich, ob die Zertifizierung am unteren oder oberen Ende der Vier- bis Acht-Wochen-Spanne landet. Wer früh anfragt, sichert sich freie Slots.

Schritt 7 – Audittag durchführen

Der Audittag ist die praktische Konformitätsbewertung im Betrieb. Eine vollständige Erstprüfung dauert sechs bis acht Stunden und gliedert sich in fünf klar definierte Phasen: Eröffnungsgespräch, Dokumentenprüfung, Betriebsbegehung, Prüfstückherstellung und Abschlussgespräch.

Den Ablauf jeder Phase, was der Auditor konkret prüft und welche Dokumente vorliegen müssen, beschreiben wir ausführlich in unserem Leitfaden zum EN 1090 Audittag.

Schritt 8 – Zertifikat erhalten

Nach dem Audittag fällt nicht sofort eine Entscheidung. Die notifizierte Stelle wertet die Auditfeststellungen intern aus und stellt das Zertifikat in der Regel innerhalb von ein bis drei Wochen schriftlich aus. Drei Ergebnisse sind möglich:

Zertifizierung

Keine oder nur geringfügige formale Abweichungen. Das Zertifikat wird ohne weitere Auflagen ausgestellt. Die Grundlage für CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung ist damit gegeben.

Auflagen mit Frist

Geringfügige Abweichungen müssen innerhalb einer Frist – meist drei Monate – durch Korrekturnachweise behoben werden. Nach Einreichung der Nachweise wird das Zertifikat ausgestellt.

Nachaudit

Bei wesentlichen Abweichungen – fehlende WPQR, nicht bestandenes Prüfstück, fehlende Rückverfolgbarkeit – wird ein erneuter Prüftag mit zusätzlichen Kosten angesetzt.

Das ausgestellte Zertifikat bezieht sich auf den Betrieb, die zertifizierte Ausführungsklasse und die geprüften Schweißprozesse. Es ist drei Jahre gültig, vorausgesetzt die laufende Überwachung durch jährliche Überwachungsaudits wird bestanden. Nach drei Jahren ist eine Rezertifizierung im Umfang der Erstprüfung erforderlich.

Schritt 9 – CE-Kennzeichnung als Hersteller anbringen und Leistungserklärung ausstellen

Erst mit dem Zertifikat in der Hand darf der Betrieb das CE-Zeichen auf seinen Bauteilen anbringen und für jedes verkaufte Bauteil eine Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ausstellen, wie in Artikel 4 der BauPVO 305/2011 vorgeschrieben. Vorher ist die CE-Kennzeichnung nicht zulässig.

Pflichtangaben der Leistungserklärung (DoP)
  • Eindeutige Produkt-Identifikationsnummer
  • Verwendungszweck des Bauteils
  • Hersteller mit Anschrift und Kontaktdaten
  • Harmonisierte technische Spezifikation: DIN EN 1090-1
  • Bewertungssystem: System 2+
  • Vierstellige Kennnummer der notifizierten Stelle
  • Wesentliche Merkmale und Leistungswerte (Tragfähigkeit, Toleranzklasse u. a.)
  • Datum, Unterschrift und Funktion des Verantwortlichen

Das CE-Zeichen muss neben dem Symbol selbst diese Angaben tragen: zwei letzte Ziffern des Anbringungsjahres, Zertifikatsnummer der notifizierten Stelle, Anschrift des Herstellers, Bezeichnung des Bauteils sowie Verweis auf DIN EN 1090-1 und die deklarierten Leistungseigenschaften.

Häufig übersehen: Viele Hersteller bringen das CE-Zeichen korrekt an, vergessen aber, die Leistungserklärung für jedes einzelne Bauteil zu archivieren. Nach BauPVO ist die Aufbewahrungspflicht zehn Jahre. Im nächsten Überwachungsaudit fällt diese Lücke regelmäßig auf und führt zu Auflagen. Eine ausführliche Erläuterung zu Inhalt und Form der Leistungserklärung finden Sie im Beitrag zur DIN EN 1090-1.

Wie lange dauert die EN 1090 Erstzertifizierung?

Für Hersteller im Stahl- und Metallbau dauert die Erstzertifizierung typischerweise vier bis acht Wochen. Wo genau ein Projekt in dieser Spanne landet, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: der Verfügbarkeit eines Audittermins bei der Zertifizierungsstelle und dem Stand des Unternehmens beim Projektstart.

Die einzelnen Phasen verteilen sich grob wie folgt: Bestandsaufnahme und EXC-Festlegung benötigen wenige Tage, die Vervollständigung des WPK-Handbuchs und der Schweißanweisungen ein bis drei Wochen. Die Beauftragung der Zertifizierungsstelle bringt – je nach Auslastung – einen Vorlauf von ein bis vier Wochen bis zum Audittermin mit sich. Nach dem Audittag dauert die Zertifikatsausstellung typischerweise ein bis drei Wochen.

Wer mit einem etablierten QM-System startet – etwa nach ISO 9001 oder DIN EN ISO 3834 – bewegt sich am unteren Rand der Spanne. Wer bei null beginnt, braucht zusätzliche Vorlaufzeit für WPQR und Schweißerprüfungen, bevor der Audittermin sinnvoll terminiert werden kann. Wer ein Nachaudit aufgrund mangelhafter Vorbereitung vermeidet, halbiert den Gesamtaufwand zudem deutlich. Die häufigste Fehlerquelle – abgelaufene Schweißerqualifikationen – lässt sich mit einem einfachen Erinnerungssystem zuverlässig vermeiden.

Welche Stolperfallen verzögern die Erstzertifizierung?

Aus der Begleitung zahlreicher Erstzertifizierungen zeigen sich fünf Schwachstellen, die immer wieder zu Verzögerungen oder gar Nachaudits führen:

  1. Fehlende oder ungültige WPQR
    WPS ohne dahinterliegende Verfahrensprüfung sind im Audit wertlos. Vor dem Audit jede WPS gegen die zugehörige WPQR und deren Geltungsbereich abgleichen.
  2. Abgelaufene Schweißerqualifikationen
    Versäumte Halbjahresbestätigungen oder überschrittene Zwei-Jahres-Frist führen sofort zum Erlöschen der Qualifikation. Erinnerungssystem mit Vorlauf von 60 Tagen einrichten.
  3. Fehlende Materialrückverfolgbarkeit
    Lager nicht beschriftet, Prüfzeugnisse nicht archiviert oder Bauteilen nicht zuordenbar. Ab EXC2 ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit nicht optional.
  4. Diskrepanz zwischen WPK-Handbuch und Praxis
    Beschriebene Prozesse, die im Betrieb in dieser Form nicht stattfinden. Bei der Betriebsbegehung fällt das sofort auf und untergräbt die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems.
  5. Zu späte Beauftragung der Zertifizierungsstelle
    Verfügbare Audittermine sind der größte Engpass im Zeitplan. Wer früh anfragt, sichert sich Slots am unteren Ende der Vier- bis Acht-Wochen-Spanne; wer wartet, verschiebt sich an das obere Ende oder darüber hinaus.

Aus der Beratung: Bei einem Stahlbaubetrieb in Nordrhein-Westfalen verschob sich die Zertifizierung um mehrere Wochen, weil kurz vor dem Audittermin auffiel, dass die WPQR des Hauptlieferanten nicht auf den eigenen Betrieb übertragbar war. Eigene WPQRs mussten kurzfristig erstellt werden. Das verlängerte das Projekt aus der typischen Vier- bis Acht-Wochen-Spanne deutlich heraus. Mit einer fachlichen Bestandsaufnahme zu Projektbeginn wäre das vermeidbar gewesen.

Wer den Prozess zum ersten Mal durchläuft, profitiert von einer externen Begleitung. Nicht zwingend wegen der Norminhalte, sondern weil sie typische Stolperfallen kennt und Wartezeiten einplant. Wie sich die Anforderungen der DIN EN ISO 3834 in den EN 1090 Prozess integrieren, beschreiben wir im verlinkten Beitrag.

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Wir begleiten Sie von der Bestandsaufnahme über das WPK-Handbuch bis zur kompletten Auditvorbereitung, mit fester Pauschale, klarem Zeitplan und Vorabstimmung mit der Zertifizierungsstelle.

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Häufig gestellte Fragen zur DIN EN 1090 Erstzertifizierung


Die Ausführungsklasse wird projektbezogen vom Tragwerksplaner oder Bauherrn festgelegt, nicht vom Stahlbauer. Welche Klasse ein Betrieb anstreben sollte, hängt von seiner Marktausrichtung ab. EXC2 deckt das Gros des allgemeinen Hochbaus ab und ist für mittelständische Stahlbaubetriebe der wirtschaftlichste Zertifizierungsumfang. Eine Auswahlmatrix mit allen Kriterien finden Sie im verlinkten Leitfaden zu den Ausführungsklassen.

Nein, sofern Sie eine Person mit der entsprechenden Qualifikation im Haus haben. Wer keine eigene Schweißaufsicht in der erforderlichen Stufe (IWS für EXC2, IWT/IWE für EXC3, IWE/EWE für EXC4) hat, kann eine externe Person beauftragen. Wichtig: Diese muss nachweislich in den Betrieb integriert sein. Eine reine Pro-forma-Bestellung wird im Audit nicht akzeptiert.

Erst nach Erhalt des EN 1090 Zertifikats von der notifizierten Stelle. Vorher ist die CE-Kennzeichnung nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit nach BauPVO 305/2011 verfolgt werden. Mit dem Zertifikat darf der Betrieb das CE-Zeichen sowie eine Leistungserklärung (DoP) für jedes verkaufte tragende Bauteil ausstellen. Beide Dokumente sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Die Erstprüfung dauert sechs bis acht Stunden und bewertet das WPK-System umfassend in fünf Phasen. Die jährlichen Überwachungsaudits sind kürzer (drei bis vier Stunden) und konzentrieren sich auf die kontinuierliche Anwendung des Systems. Nach drei Jahren erfolgt eine Rezertifizierung im Umfang der ursprünglichen Erstprüfung, mit erneuter Prüfstückherstellung und vollständiger Dokumentenprüfung.

Tragende Stahl- und Aluminiumbauteile ohne CE-Kennzeichnung dürfen in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Verstöße gegen die BauPVO 305/2011 können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Im Schadensfall droht zudem die volle Produkthaftung. Ohne nachweisbare Konformität verschärfen sich Beweislast und Versicherungsdeckung erheblich. Die DIN EN 1090 Zertifizierung schafft hier die Rechtssicherheit, die Bauherren, Tragwerksplaner und Versicherungen heute voraussetzen.

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