Externe Schweißaufsicht mieten
Schweißfachingenieur nach DIN EN ISO 14731
Ob Stahlbau, Schweißfachbetrieb, Druckgeräte oder Schienenfahrzeuge: Die Regelwerke verlangen eine benannte Schweißaufsicht mit nachgewiesener Qualifikation. Wir übernehmen diese Funktion für Ihren Betrieb: vertraglich geregelt, ohne eigene Festanstellung.
Wir übernehmen die fachliche Verantwortung gegenüber Kunden und Auditoren.
Wann brauche ich eine externe Schweißaufsicht?
Fast jedes Regelwerk für geschweißte Produkte verlangt, dass im Betrieb eine Schweißaufsicht benannt ist: die EN 1090 im Stahl- und Aluminiumbau, die DIN EN ISO 3834 für Schweißfachbetriebe, die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU mit den AD 2000-Merkblättern für Druckgeräte und die EN 15085 im Schienenfahrzeugbau. Die Schweißaufsicht trägt die Verantwortung für alles, was mit dem Schweißen zusammenhängt: Verfahren, Personal, Ausrüstung, Dokumentation. Ohne benannte Schweißaufsicht gibt es kein Zertifikat und keine Konformitätsbewertung.
Bei Druckgeräten kommt eine Besonderheit hinzu. Die Druckgeräterichtlinie fordert ab Kategorie II, dass Schweißverfahren und Schweißer durch eine notifizierte Stelle (NoBo) oder eine anerkannte Drittorganisation zugelassen sind. Die Schweißaufsicht koordiniert diese Zulassungen, hält sie aktuell und ordnet sie den Bauteilen zu. Die Anforderungen an ihre Qualifikation ergeben sich in der Regel aus dem AD 2000-Merkblatt HP 3 und der DIN EN ISO 3834-2.
Die geforderte Qualifikation richtet sich nach der Anwendung. In Frage kommen Schweißfachingenieur (IWE), Schweißtechniker (IWT) oder Schweißfachmann (IWS). Welche Stufe nötig ist, hängt von Werkstoff, Werkstückdicke und dem jeweiligen Regelwerk ab. Für Druckgeräte und höhere Ausführungsklassen im Stahlbau ist das meist der Schweißfachingenieur.
In vielen Betrieben gibt es niemanden mit dieser Qualifikation. Eine Ausbildung kostet Zeit und bindet einen Mitarbeiter über Monate. Hinzu kommen Fälle, in denen die Funktion kurzfristig neu besetzt werden muss: bei Ausscheiden, längerer Krankheit oder wenn ein Auftrag Anforderungen stellt, die die vorhandene Qualifikation nicht abdeckt.
Für genau diese Situationen lässt die DIN EN ISO 14731 eine externe Lösung ausdrücklich zu. Die Schweißaufsicht muss nicht im Betrieb angestellt sein. Sie muss benannt, qualifiziert und tatsächlich tätig sein.
Aufgaben der Schweißaufsicht nach DIN EN ISO 14731
Die DIN EN ISO 14731 beschreibt, welche Aufgaben die Schweißaufsicht wahrnimmt und welche Befugnisse sie dafür braucht. Die Norm gilt unabhängig vom Produkt, also für Stahlbau, Druckgeräte, Schienenfahrzeuge und den allgemeinen Maschinenbau gleichermaßen. Der Umfang richtet sich nach Betrieb und Fertigung, diese sechs Bereiche bilden den Kern.
Vertrags- und Fertigungsprüfung
Prüfen, ob die Anforderungen aus Auftrag, Norm oder Richtlinie im Betrieb überhaupt erfüllbar sind, und was dafür vorliegen muss.
Werkstoffe und Schweißzusätze
Festlegen, welche Grundwerkstoffe und Zusätze eingesetzt werden, und sicherstellen, dass Lagerung und Rückverfolgbarkeit stimmen.
Schweißanweisungen
Erstellen und freigeben der Schweißanweisungen samt der zugehörigen Qualifizierung der Verfahren.
Qualifikation des Personals
Überwachen, ob die Schweißer gültige Prüfungen für die eingesetzten Verfahren haben, und Verlängerungen rechtzeitig veranlassen.
Fertigungsüberwachung
Begleiten der Fertigung: Vorbereitung, Schweißfolge, Zwischenprüfungen und Nacharbeit, wenn sie nötig wird.
Prüfung und Dokumentation
Festlegen des Prüfumfangs, Bewerten der Ergebnisse und Führen der Nachweise, die im Audit oder gegenüber der notifizierten Stelle vorgelegt werden.
Benennung und Bestellung der externen Schweißaufsicht
Eine externe Schweißaufsicht wird genauso benannt wie eine interne: schriftlich und mit klar abgegrenztem Geltungsbereich. Das Dokument heißt je nach Betrieb Benennung oder Bestellung und wird im Audit wie auch bei der Konformitätsbewertung von Druckgeräten regelmäßig verlangt.
Hineingehören mindestens: der Name und die Qualifikation der benannten Person, der fachliche und räumliche Geltungsbereich samt den abgedeckten Regelwerken, die übertragenen Aufgaben nach DIN EN ISO 14731, die Befugnisse zur Durchsetzung dieser Aufgaben, die Regelung der Vertretung und die Unterschriften beider Seiten.
Entscheidend ist der Punkt Befugnisse. Eine Schweißaufsicht, die Aufgaben zugewiesen bekommt, aber keine Weisungsbefugnis hat, erfüllt die Anforderung der Norm nicht. Das fällt im Audit auf.
Daneben steht der eigentliche Dienstleistungsvertrag, der Umfang, Präsenztage und Vergütung regelt. Beides sind getrennte Dokumente mit unterschiedlichem Zweck.
Muster für die Benennung der Schweißaufsicht
Eine Vorlage mit allen Punkten, die im Audit verlangt werden. Zum Anpassen an Ihren Betrieb.
Muster herunterladenExterne Schweißaufsicht oder eigenes Personal?
Beide Wege führen zum Ziel. Welcher sich rechnet, hängt vor allem von der Betriebsgröße und davon ab, wie viel schweißtechnische Verantwortung tatsächlich anfällt.
Eigene Schweißaufsicht
Ein Mitarbeiter wird zum IWE, IWT oder IWS ausgebildet. Die Ausbildung dauert mehrere Monate und bindet ihn in dieser Zeit. Danach stehen Gehalt, Fortbildung und die Frage der Vertretung bei Urlaub oder Krankheit an. Für Betriebe mit durchgehend hohem Schweißaufkommen ist das der richtige Weg.
Externe Schweißaufsicht
Die Funktion ist ab dem ersten Tag besetzt, ohne Ausbildungszeit. Abgerechnet wird nach vereinbartem Umfang, nicht als Festgehalt. Die Vertretung ist vertraglich geregelt. Für kleine und mittlere Betriebe ist das meist die wirtschaftlichere Lösung.
In der Praxis entscheidet die Auslastung. Wer dauerhaft im Mehrschichtbetrieb schweißt, braucht jemanden im Haus. Wer schweißtechnische Verantwortung projektbezogen oder in überschaubarem Umfang hat, fährt mit einer externen Lösung günstiger, und schneller.
Häufige Fragen zur externen Schweißaufsicht (ISO 14731)
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur externen Schweißaufsicht nach ISO 14731.
Viele Unternehmen im Stahlbau, Metallbau und Anlagenbau fragen sich, ob eine externe Schweißaufsicht für Normen wie EN 1090 oder ISO 3834 ausreicht und welche Aufgaben sie übernimmt.
Sie haben eine konkrete Frage zu Ihrem Betrieb?
Ja. Die Norm ISO 14731 erlaubt ausdrücklich eine externe Schweißaufsicht. Unternehmen müssen lediglich sicherstellen, dass die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und der Stundenumfang der Schweißaufsicht klar geregelt sind. Gerade kleine und mittelständische Betriebe im Stahlbau oder Anlagenbau nutzen häufig eine externe Schweißaufsicht, um die Anforderungen von Normen wie EN 1090 oder ISO 3834 zu erfüllen, ohne eine eigene Schweißaufsicht fest anstellen zu müssen.
In vielen Fällen ja. Normen wie EN 1090 im Stahlbau oder ISO 3834 für Schweißbetriebe verlangen eine qualifizierte Schweißaufsicht. Diese Person stellt sicher, dass Schweißprozesse, Personalqualifikation, Prüfungen und Dokumentationen den normativen Anforderungen entsprechen. Die Schweißaufsicht überwacht unter anderem die Einhaltung der Schweißverfahren, die Qualifikation der Schweißer sowie die technische Dokumentation der Bauteile.
Wie häufig eine externe Schweißaufsicht im Unternehmen anwesend sein muss, hängt von der Komplexität der Schweißarbeiten und vom Umfang der Fertigung ab. Bei kleineren Betrieben reichen häufig wenige Stunden pro Monat oder Quartal aus. Bei größeren Projekten oder komplexen Bauteilen kann eine engere Betreuung erforderlich sein. Entscheidend ist, dass die Schweißaufsicht ihre Aufgaben gemäß ISO 14731 erfüllen kann und die Anforderungen der jeweiligen Norm eingehalten werden.
Die Kosten für eine externe Schweißaufsicht hängen vom Betreuungsumfang, der Betriebsgröße und der Komplexität der Schweißarbeiten ab. Viele Unternehmen arbeiten mit einer monatlichen Pauschale für die Grundbetreuung sowie zusätzlichen Stunden für Vor-Ort-Termine oder Projektbetreuung. Für kleine und mittelständische Betriebe ist eine externe Schweißaufsicht häufig deutlich günstiger als die Festanstellung eines Schweißfachingenieurs.
Die Schweißaufsicht muss über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Typische Qualifikationen sind beispielsweise Schweißfachingenieur (IWE), Schweißtechniker (IWT) oder Schweißfachmann (IWS). Welche Qualifikation erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Anwendung sowie von den Anforderungen der Normen wie EN 1090 oder ISO 3834 ab. Die Schweißaufsicht ist verantwortlich für die technische Überwachung der Schweißprozesse und die Qualitätssicherung der geschweißten Bauteile.
Eine externe Schweißaufsicht überwacht die schweißtechnischen Prozesse im Unternehmen und stellt sicher, dass alle Anforderungen der relevanten Normen eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Schweißverfahren, die Kontrolle der Qualifikation von Schweißern, die Überwachung der Fertigungsprozesse sowie die technische Dokumentation der Bauteile. Außerdem unterstützt die Schweißaufsicht Unternehmen bei Audits und Zertifizierungen nach Normen wie EN 1090 oder ISO 3834.
Ja. Eine externe Schweißaufsicht kann sowohl dauerhaft für einen Betrieb tätig sein als auch projektbezogen eingesetzt werden. Das ist besonders sinnvoll, wenn ein Unternehmen einen größeren Auftrag mit höheren Anforderungen erhält oder kurzfristig zusätzliche schweißtechnische Kompetenz benötigt. In solchen Fällen kann eine externe Schweißaufsicht die technische Überwachung übernehmen, ohne dass dauerhaft zusätzliches Personal eingestellt werden muss.
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