Was gibt die Norm vor?
Die DIN EN 1090-1 bestimmt, ob tragende Stahl- oder Aluminiumbauteile rechtssicher als Bauprodukt in Verkehr gebracht werden dürfen.
Kurz gesagt verpflichtet die Norm jeden Hersteller tragender Bauteile dazu, ein funktionierendes System zum Konformitätsnachweis aufzubauen. Dazu gehören eine dokumentierte Werkseigene Produktionskontrolle (kurz WPK), der Nachweis der relevanten Leistungsmerkmale, die Ausstellung einer Leistungserklärung sowie die CE-Kennzeichnung des Produkts. Ohne diese Voraussetzungen darf kein tragendes Bauteil rechtmäßig auf den Markt gelangen.
Grundgedanke der DIN EN 1090-1
Die DIN EN 1090-1 trägt den offiziellen Titel „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile“. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die wesentlichen Leistungsmerkmale eines Bauteils verlässlich erreicht und nachvollziehbar dokumentiert werden. Erst auf dieser Grundlage darf der Hersteller eine Leistungserklärung abgeben und das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen.
Der Geltungsbereich ist klar definiert. Er umfasst tragende Stahl- und Aluminiumbauteile ebenso wie bestimmte Bauteile in Verbundtragwerken. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Serienfertigung oder Einzelanfertigungen handelt. Entscheidend ist, dass das Bauteil als Bauprodukt in Verkehr gebracht wird. Genau hier setzt die Norm an und regelt die Bedingungen für diesen Schritt.
Was genau regelt die EN 1090-1?
Die EN 1090-1 legt fest, wie der Konformitätsnachweis für tragende Bauteile und komplette Bausätze zu führen ist. Dazu zählen unter anderem Balkone, Treppen oder Hallenkonstruktionen. Der Hersteller muss nachweisen, dass diese Produkte unter kontrollierten Bedingungen gefertigt werden und die deklarierten Eigenschaften tatsächlich erfüllen. Es geht also nicht nur um das einzelne Bauteil, sondern um das System dahinter.
Ein zentraler Bestandteil ist die Festlegung der Leistungsmerkmale, die erklärt werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Tragfähigkeit und die Dauerhaftigkeit eines Bauteils. Je nach Produkt können auch brandschutzrelevante Eigenschaften oder Anforderungen an den Korrosionsschutz eine Rolle spielen. Diese Merkmale müssen nachvollziehbar bestimmt und dokumentiert werden.
Darüber hinaus beschreibt die Norm die technischen Lieferbedingungen für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile. Sie betrifft unter anderem die eingesetzten Werkstoffe, die relevanten Herstellungsmerkmalen sowie mögliche Oberflächenbehandlungen wie Beschichtungen oder Eloxal-Verfahren bei Aluminium. Damit schafft die DIN EN 1090-1 einen verbindlichen Rahmen für Qualität, Nachweisführung und Marktzugang.
Das Herzstück der Norm: Die werkseigene Produktionskontrolle WPK
Was ist die WPK?
Kernstück der DIN EN 1090-1 ist die werkseigene Produktionskontrolle, kurz WPK. Dahinter verbirgt sich ein dokumentiertes Qualitätssicherungssystem im Betrieb, das sicherstellt, dass jedes gefertigte Bauteil den festgelegten Leistungsmerkmalen entspricht. Die WPK ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein dauerhaftes System.
Der Hersteller muss dieses System einrichten, aktiv betreiben und kontinuierlich aufrechterhalten. Es reicht nicht aus, Prozesse einmal zu definieren. Sie müssen gelebt, überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Genau hier trennt die Norm formale Absichtserklärungen von belastbarer Praxis.
Inhalte der WPK
Die WPK umfasst sämtliche qualitätsrelevanten Schritte der Fertigung:
- Kontrolle des Materialeingangs
- Überwachung von Schweißverfahren und Qualifizierung der eingesetzten Schweißer
- Regelung und Dokumentation von Korrosionsschutzsystemen
- Einhaltung von Maß- und Formtoleranzen
- Definierte Montagekontrollen sowie strukturierte Prüfpläne
- Verpflichtende Eigenprüfungen während der Fertigung
Zertifizierung im System 2+
Die werkseigene Produktionskontrolle wird nicht nur intern geführt, sondern extern überwacht. Im sogenannten System 2 plus erfolgt die Prüfung durch eine notifizierte Stelle. Diese führt eine Erstinspektion des Betriebs durch und bewertet das eingerichtete WPK-System. Nach erfolgreicher Erstprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt. Die Zertifizierungsstelle kontrolliert fortlaufend, ob die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.
Konsequenz ohne WPK
Ohne eine Zertifizierung der WPK ist keine gültige CE-Kennzeichnung möglich. Fehlt dieser Nachweis, darf der Hersteller seine tragenden Bauteile nicht rechtmäßig in Verkehr bringen. Die WPK ist damit nicht nur formale Pflicht, sondern eine zentrale Voraussetzung für Marktzugang und Rechtssicherheit.
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Jetzt Unterstützung anfragenKonformitätsbewertung und CE Kennzeichnung – der formale Ablauf
Die DIN EN 1090-1 verknüpft betriebliche Qualitätssicherung mit einem klar definierten formalen Verfahren. Am Anfang steht die Erstprüfung des Produkts. Dabei weist der Hersteller nach, dass er in der Lage ist, einen bestimmten Produkttyp mit den geforderten Leistungsmerkmalen herzustellen.
Darauf aufbauend folgt die laufende Eigenüberwachung im Betrieb. Während der Fertigung werden Prüfungen und Kontrollen durchgeführt, um die Übereinstimmung mit den festgelegten Anforderungen sicherzustellen. Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B. Prüfprotokolle, Checklisten). Ein weiterer zentraler Schritt ist die Leistungserklärung. Mit diesem Dokument erklärt der Hersteller schriftlich, dass das Bauprodukt die deklarierten Leistungsmerkmale erfüllt.
Erst auf dieser Grundlage darf die CE-Kennzeichnung angebracht werden. Sie ist das sichtbare Zeichen für die Konformität mit der Bauprodukteverordnung EU Nr. 305/2011.
Einordnung in die Normenreihe EN 1090
Die Reihe EN 1090 besteht aus drei zentralen Teilen:
- Teil-1: Regelt den Konformitätsnachweis (Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung).
- Teil-2: Technische Anforderungen an Stahltragwerke (Ausführung, Toleranzen, Schweißen).
- Teil-3: Technische Anforderungen an Aluminiumtragwerke.
Vereinfacht gesagt steht Teil 1 für Bewertung und CE, während Teil 2 und Teil 3 die praktische Ausführung regeln. Dabei hängt sie eng mit der Normenreihe DIN EN ISO 3834 zusammen.
Fazit: Was gibt die EN 1090-1 also konkret vor?
Die DIN EN 1090-1 definiert klare und verbindliche Voraussetzungen für Hersteller tragender Stahl- und Aluminiumbauteile. Sie verlangt eine zertifizierte, werkseigene Produktionskontrolle (WPK), mit der die gleichbleibende Qualität der Fertigung sichergestellt wird. Ohne dieses dokumentierte und überwachte System fehlt die Grundlage für jede weitere Konformitätsbewertung.
Darüber hinaus müssen die relevanten Leistungsmerkmale eines Produkts nachvollziehbar nachgewiesen werden. Auf dieser Basis erstellt der Hersteller eine schriftliche Leistungserklärung, in der er die Einhaltung der festgelegten Eigenschaften verbindlich bestätigt. Erst im Anschluss darf das Bauteil mit der CE Kennzeichnung versehen werden.
Tragende Bauteile dürfen nur dann als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden, wenn Konformitätsnachweis, Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung auf einer zertifizierten, werkseigenen Produktionskontrolle beruhen.
Häufige Fragen zur DIN EN 1090-1
Wichtige Antworten zu WPK und CE-Kennzeichnung.
Ja, die Norm unterscheidet nicht zwischen Serienfertigung und Einzelstücken. Sobald das Bauteil als Bauprodukt mit tragender Funktion in Verkehr gebracht wird, ist die Zertifizierung Pflicht.
Es handelt sich um ein System zur Bewertung der Leistungsbeständigkeit, bei dem eine notifizierte Stelle die WPK des Herstellers zertifiziert und regelmäßig überwacht.
Nein. Eine eigenmächtige CE-Kennzeichnung ohne gültiges Zertifikat der WPK durch eine notifizierte Stelle ist rechtswidrig und führt zu hohen Haftungsrisiken.