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Werkseigene Produktionskontrolle in der EN 1090

Veröffentlicht am 18.01.2026
Autor

Zertex Redaktion

Experten für Zertifizierung

Werkseigene Produktionskontrolle

Die Werkseigene Produktionskontrolle (kurz WPK) ist kein bürokratisches Anhängsel der DIN EN 1090, sondern ihr Fundament. Ohne eine funktionierende WPK ist eine Zertifizierung nach EN 1090 nicht möglich – und ohne diese dürfen tragende Stahl- und Aluminiumbauteile in der EU nicht rechtssicher in Verkehr gebracht werden. Für Hersteller bedeutet das: Die WPK entscheidet darüber, ob Produkte mit CE-Kennzeichnung auf den Markt kommen dürfen oder nicht.

Eine fehlende oder nur formal existierende WPK hat gravierende Konsequenzen. Sie führt im besten Fall zu Beanstandungen bei Audits und Nachbesserungsauflagen, im schlechtesten Fall zum Entzug der Zertifizierung, zum Verlust der CE-Kennzeichnung und damit zu einem faktischen Marktausschluss. Zusätzlich entstehen erhebliche Haftungsrisiken, da der Hersteller jederzeit nachweisen können muss, dass seine Produkte die erklärten Leistungsmerkmale dauerhaft einhalten.

Kurz gesagt: Die WPK ist der Nachweis, dass Qualität nicht versprochen, sondern systematisch sichergestellt wird. Sie schafft Vertrauen bei Auftraggebern, Prüfstellen und Marktüberwachungsbehörden – und ist damit unverzichtbar für jedes Unternehmen, das nach EN 1090 arbeitet.

Was bedeutet Werkseigene Produktionskontrolle?

Definition und Grundverständnis

Unter der Werkseigenen Produktionskontrolle versteht man ein vom Hersteller eingerichtetes, dokumentiertes und dauerhaft angewendetes System zur Eigenüberwachung der Produktion. Ziel dieses Systems ist es, sicherzustellen, dass die hergestellten Bauprodukte kontinuierlich den festgelegten technischen Anforderungen und den deklarierten Leistungsmerkmalen entsprechen.

Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine einmalige Prüfung oder eine Sammlung von Formularen für das Audit, sondern um einen fortlaufenden Prozess. Die WPK begleitet den gesamten Herstellungsablauf – vom Wareneingang über die Fertigung bis hin zur Endprüfung und Auslieferung.

Kontinuierliche Eigenüberwachung durch den Hersteller

Ein zentrales Merkmal der WPK ist die Verantwortung des Herstellers selbst. Die Qualität der Produkte wird nicht ausschließlich durch externe Prüfstellen sichergestellt, sondern primär durch interne Prozesse, Kontrollen und Prüfungen. Der Hersteller überwacht seine Produktion eigenständig, systematisch und nachvollziehbar.

Dazu gehören unter anderem regelmäßige Kontrollen, definierte Prüfintervalle, klare Zuständigkeiten sowie eine lückenlose Dokumentation aller qualitätsrelevanten Schritte. Nur durch diese kontinuierliche Eigenüberwachung kann sichergestellt werden, dass Abweichungen frühzeitig erkannt und korrigiert werden, bevor fehlerhafte Produkte in Umlauf geraten.

Fokus auf die Einhaltung deklarierter Leistungsmerkmale

Im Mittelpunkt der WPK steht nicht irgendein abstraktes Qualitätsversprechen, sondern die Einhaltung der konkret erklärten Leistungsmerkmale eines Bauprodukts. Diese Leistungsmerkmale – etwa Tragfähigkeit, Maßhaltigkeit oder Schweißqualität – werden in der Leistungserklärung festgelegt und sind rechtlich verbindlich.

Die WPK stellt sicher, dass diese Eigenschaften nicht nur theoretisch erreicht werden können, sondern auch im laufenden Betrieb dauerhaft eingehalten werden. Genau hier liegt ihr entscheidender Wert: Sie verbindet normative Anforderungen mit der realen Fertigungspraxis.

Rechtliche und normative Grundlagen

Die Verpflichtung zur Werkseigenen Produktionskontrolle ergibt sich aus der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO). Diese regelt, unter welchen Voraussetzungen Bauprodukte in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Ein zentrales Element dabei ist die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit – und genau hier ist die WPK verankert.

Ergänzt wird die BauPVO durch harmonisierte Normen, insbesondere die DIN EN 1090 für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile. In dieser Norm ist die WPK als zentrale Voraussetzung für die Betriebszertifizierung definiert. Sie bildet die Grundlage für die Erstprüfung des Werkes durch eine notifizierte Stelle sowie für die laufende Überwachung des Betriebs.

Ohne eine normkonforme, funktionierende WPK ist eine Zertifizierung nach DIN EN 1090 nicht möglich – und ohne diese Zertifizierung ist die CE-Kennzeichnung der betroffenen Bauprodukte unzulässig.

Warum ist die WPK rechtlich vorgeschrieben?

Die rechtliche Verpflichtung zur Werkseigenen Produktionskontrolle ergibt sich unmittelbar aus der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO). Diese schreibt vor, dass Bauprodukte nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn der Hersteller eine Leistungserklärung erstellt und das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versieht. Beide Schritte setzen voraus, dass die erklärten Leistungsmerkmale zuverlässig und dauerhaft eingehalten werden – und genau dafür ist die WPK vorgesehen.

Die WPK ist Bestandteil des Systems zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP). Sie stellt sicher, dass die in der Leistungserklärung angegebenen Eigenschaften eines Bauprodukts nicht nur im Rahmen einer Erstprüfung erreicht wurden, sondern auch im laufenden Produktionsbetrieb konstant eingehalten werden. Ohne diesen Nachweis wäre die Leistungserklärung rechtlich nicht belastbar.

Für Hersteller bedeutet das: Die CE-Kennzeichnung ist kein reines Kennzeichen auf dem Produkt, sondern das sichtbare Ergebnis eines funktionierenden Systems. Fehlt die WPK oder ist sie unzureichend umgesetzt, verliert die CE-Kennzeichnung ihre Gültigkeit. In der Praxis kann dies zu Marktüberwachungsmaßnahmen, Vertriebsverboten oder zur Aberkennung der Zertifizierung führen. Die WPK ist damit kein optionales Qualitätsinstrument, sondern eine zwingende rechtliche Voraussetzung für den Marktzugang.

Ziele und Nutzen der Werkseigenen Produktionskontrolle

Technische und qualitative Ziele

Das zentrale Ziel der WPK ist die Sicherstellung gleichbleibender Produktqualität. Sie soll gewährleisten, dass Bauprodukte die geforderten technischen Eigenschaften dauerhaft erreichen und die in Normen, Spezifikationen und Zeichnungen definierten Soll-Werte eingehalten werden. Dabei geht es nicht nur um Endprüfungen, sondern um die Kontrolle und Lenkung aller qualitätsrelevanten Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Durch klar definierte Prüfungen, festgelegte Verantwortlichkeiten und nachvollziehbare Abläufe trägt die WPK wesentlich zur Produktsicherheit bei. Fehlerquellen werden frühzeitig erkannt, Abweichungen systematisch bewertet und geeignete Maßnahmen eingeleitet. So wird verhindert, dass mangelhafte oder nicht konforme Bauteile in den Verkehr gelangen.

Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile

Neben den technischen Zielen bietet die WPK erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Vorteile. Eine gut implementierte WPK reduziert Ausschuss, Nacharbeit und Reklamationen, da Fehler nicht erst am fertigen Produkt entdeckt werden. Das senkt Kosten, erhöht die Effizienz und stabilisiert Produktionsabläufe.

Darüber hinaus schafft die WPK Transparenz im Unternehmen. Prozesse werden dokumentiert, Zuständigkeiten klar geregelt und Abläufe standardisiert. Dies erleichtert nicht nur Audits und Zertifizierungen, sondern auch die Einarbeitung neuer Mitarbeitender und die Skalierung von Produktionskapazitäten.

Nicht zuletzt ist eine funktionierende WPK ein starkes Signal an Auftraggeber. Sie dient als objektiver Nachweis der Qualitätssicherung des Unternehmens und verschafft insbesondere im Metall- und Stahlbau einen klaren Wettbewerbsvorteil. In vielen Vergabeverfahren ist sie heute nicht nur ein Pluspunkt, sondern eine zwingende Voraussetzung und taucht im Inhalt des ITP (Inspection and Test Plan) auf.

Welche Aufgaben umfasst die WPK im Betrieb?

Die Werkseigene Produktionskontrolle ist ein umfassendes System, das alle qualitätsrelevanten Tätigkeiten im Unternehmen strukturiert, lenkt und überwacht. Ihre Aufgaben reichen von der Dokumentation über die operative Produktionskontrolle bis hin zum Umgang mit Abweichungen und der Qualifikation des Personals.

Schema der WPK Aufgaben

Dokumentation und Systemaufbau

Grundlage jeder funktionierenden WPK ist eine klare und nachvollziehbare Dokumentation. Sie beschreibt, wie Qualität im Betrieb sichergestellt wird und wer für welche Aufgaben verantwortlich ist.

Dazu gehören insbesondere:

  • Verfahrensanweisungen, die die Abläufe für qualitätsrelevante Prozesse wie Wareneingang, Fertigung, Prüfung oder Versand festlegen.
  • Prüf- und Inspektionspläne, in denen Art, Umfang und Häufigkeit der Prüfungen definiert sind.
  • Formblätter und Nachweise, mit denen die Durchführung der Prüfungen dokumentiert und rückverfolgbar gemacht wird.

Diese Unterlagen bilden das Rückgrat der WPK und sind zentrale Prüfgrundlage bei Audits.

Produktions- und Qualitätslenkung

Ein weiterer Kernbereich der WPK ist die operative Lenkung der Produktion. Ziel ist es, sicherzustellen, dass bereits während der Herstellung normkonforme Bedingungen eingehalten werden.

Hierzu zählen:

  • Wareneingangskontrollen, um sicherzustellen, dass eingesetzte Materialien den geforderten Spezifikationen entsprechen.
  • Fertigungsüberwachung, beispielsweise bei schweißtechnischen Arbeiten oder maßkritischen Bearbeitungsschritten.
  • Prüfungen und Kontrollen während der Herstellung, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.

Prüfungen, Kontrollen und Nachweise

Die WPK verlangt eine systematische Durchführung und Dokumentation von Prüfungen. Diese sind abhängig vom Produkt, der Ausführungsklasse und den normativen Anforderungen.

Typische Prüfungen sind:

  • Maß- und Sichtprüfungen, etwa zur Kontrolle von Geometrie, Oberflächen oder Schweißnähten.
  • Funktionsprüfungen, sofern diese für das jeweilige Produkt erforderlich sind.
  • Dokumentation der Ergebnisse, um die Einhaltung der Anforderungen jederzeit nachweisen zu können.

Ohne belastbare Nachweise gilt eine Prüfung als nicht durchgeführt.

Überwachung von Betriebsmitteln und Prüfmitteln

Damit Prüfergebnisse zuverlässig sind, müssen die eingesetzten Betriebsmittel und Prüfgeräte selbst überwacht werden.

Die WPK umfasst daher:

  • Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln in festgelegten Intervallen.
  • Instandhaltung von Maschinen und Anlagen, um gleichbleibende Fertigungsbedingungen sicherzustellen.
  • Sicherstellung der Messgenauigkeit, etwa durch Kennzeichnung, Prüfpläne und Dokumentation.

Umgang mit Abweichungen und Fehlern

Ein funktionierendes WPK-System geht aktiv mit Fehlern um, anstatt sie zu ignorieren.

Dazu gehören:

  • Bewertung von Nichtkonformitäten, also Abweichungen von Normen, Spezifikationen oder internen Vorgaben.
  • Festlegung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, um Ursachen zu beseitigen und Wiederholungen zu verhindern.
  • Wirksamkeitskontrolle, um sicherzustellen, dass die ergriffenen Maßnahmen den gewünschten Effekt haben.

Schulung und Qualifikation des Personals

Die beste Dokumentation ist wirkungslos, wenn das Personal nicht entsprechend qualifiziert ist. Deshalb ist die Schulung der Mitarbeitenden ein fester Bestandteil der WPK.

Dazu zählen:

  • Normenkenntnisse, insbesondere zu relevanten Teilen der DIN EN 1090.
  • Arbeits- und Prüfverfahren, die korrekt und einheitlich angewendet werden müssen.
  • Qualifikationsnachweise, zum Beispiel für Schweißer oder Prüfpersonal, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Die Rolle der WPK im Rahmen der DIN EN 1090

WPK als Grundlage der Betriebszertifizierung

Für eine EN1090 Zertifzierung ist die Werkseigene Produktionskontrolle als zentrales Element der Betriebszertifizierung festgelegt. Sie ist Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen tragende Stahl- oder Aluminiumbauteile herstellen und mit CE-Kennzeichnung in Verkehr bringen darf.

Die Norm fordert, dass die WPK alle relevanten Tätigkeiten des Produktionsprozesses abdeckt und wirksam umsetzt.

Erstprüfung und laufende Überwachung

Die Umsetzung der WPK wird nicht nur intern geprüft, sondern auch extern überwacht. Hier kommt die notifizierte Stelle (TÜV, DEKRA, SLV etc.) ins Spiel.

Ihre Aufgaben sind:

  • Erstinspektion von Werk und WPK, bei der überprüft wird, ob das System normkonform eingerichtet ist.
  • Bewertung der Wirksamkeit der dokumentierten Prozesse in der praktischen Anwendung.
  • Regelmäßige Überwachung, um sicherzustellen, dass die WPK dauerhaft aufrechterhalten und weiterentwickelt wird.

Besteht das Unternehmen diese Prüfungen, erhält es das WPK-Zertifikat nach DIN EN 1090. Dieses ist die formale Grundlage für die CE-Kennzeichnung der entsprechenden Bauprodukte – und damit für deren rechtssicheren Einsatz auf dem Markt.

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Häufige gestellte Fragen zur WPK

Ja. Für Hersteller tragender Stahl- und Aluminiumbauteile ist die Werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090 verpflichtend. Ohne eine eingerichtete, dokumentierte und wirksam umgesetzte WPK ist weder eine Betriebszertifizierung noch eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung möglich.

Da die CE-Kennzeichnung Voraussetzung für das Inverkehrbringen dieser Bauprodukte im europäischen Markt ist, bedeutet eine fehlende WPK faktisch einen Marktausschluss.

Eine funktionierende WPK umfasst sowohl organisatorische als auch operative Aufgaben. Zwingend erforderlich sind unter anderem:

  • Verfahrensanweisungen für qualitätsrelevante Prozesse (z. B. Wareneingang, Fertigung, Prüfung)
  • Prüf- und Inspektionspläne
  • Formblätter und Nachweise zur Dokumentation von Prüfungen
  • Wareneingangs-, Fertigungs- und Endkontrollen
  • Überwachung von Prüfmitteln und Maschinen
  • Regelungen zum Umgang mit Abweichungen und Nichtkonformitäten

Alle Aufgaben müssen nachvollziehbar dokumentiert sein, da die Dokumentation als Nachweis gegenüber der notifizierten Stelle dient.

Der Hersteller muss eine verantwortliche Person für die WPK benennen. Diese trägt die Verantwortung für Aufbau, Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung des Systems.

Die verantwortliche Person muss über ausreichende fachliche Qualifikation verfügen, insbesondere:

  • Kenntnisse der Bauproduktenverordnung
  • Normenkenntnisse, vor allem DIN EN 1090
  • Verständnis der Produktions- und Prüfprozesse
  • Fähigkeit zur Bewertung von Abweichungen und Maßnahmen

Im Rahmen der DIN EN 1090 wird die WPK durch eine notifizierte Stelle geprüft. Der Ablauf besteht aus mehreren Schritten:

  1. Erstinspektion: Überprüfung, ob die WPK normkonform eingerichtet und wirksam ist.
  2. Bewertung: Prüfung der Dokumentation, Prozesse und Nachweise.
  3. Zertifikat: Bei Konformität Erhalt des WPK-Zertifikats für die CE-Kennzeichnung.
  4. Überwachung: Regelmäßige Audits zur Sicherstellung der dauerhaften Einhaltung.

Ohne bestandene Erstprüfung und laufende Überwachung verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Den erforderlichen Service zur Vorbereitung können Sie unseren Leistungen entnehmen.

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