Druckgeräterichtlinie (DGRL / PED 2014/68/EU) Einstufung, Kategorien, Beratung

Wir stufen Ihre Druckgeräte nach Kategorie und Fluidgruppe ein, wählen das passende Modul der Konformitätsbewertung und begleiten Sie durch das Audit mit der notifizierten Stelle bis zur CE-Kennzeichnung.

Diese Betriebe haben wir zur DGRL Zertifizierung begleitet

W&K Industriemontage, Referenz von Zertex

Was ist die Druckgeräterichtlinie / PED 2014/68/EU?

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU regelt, unter welchen Bedingungen Druckgeräte in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden dürfen. Sie gilt für Geräte mit einem zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar, also für Druckbehälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile.

Im englischen Sprachraum und in internationalen Kundenanforderungen heißt dieselbe Richtlinie PED, kurz für Pressure Equipment Directive. Gemeint ist derselbe Rechtsakt. In Deutschland wird sie durch die 14. ProdSV in nationales Recht überführt.

Für Hersteller ergeben sich daraus drei Pflichten:

Einstufung

Das Gerät wird nach Kategorie und Fluidgruppe eingestuft.

Konformitätsbewertung

Es durchläuft ein Verfahren nach dem passenden Modul.

Risikoanalyse

Vor dem Inverkehrbringen muss eine dokumentierte Analyse vorliegen.

Erst danach dürfen CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung ausgestellt werden. Eine ausführliche Einführung geben wir im Beitrag Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU: Grundlagen und Pflichten für Hersteller.

Kategorien I bis IV und Module der Konformitätsbewertung

Welches Verfahren für Ihr Druckgerät gilt, hängt von der Kategorie ab. Die Kategorie ergibt sich aus zulässigem Druck, Volumen beziehungsweise Nennweite und der Fluidgruppe des Mediums.

Kategorie Einstufung Zulässige Module Notifizierte Stelle
Artikel 4 Abs. 3 Gute Ingenieurpraxis kein Modul nicht beteiligt, keine CE-Kennzeichnung nach DGRL
Kategorie I geringes Risiko A nicht beteiligt
Kategorie II mittleres Risiko A2, D1, E1 Überwachung
Kategorie III erhöhtes Risiko B + D, B + E, B + F, H Baumusterprüfung und/oder QS-System
Kategorie IV hohes Risiko B + D, B + F, G, H1 vollständige Beteiligung

Innerhalb der für eine Kategorie zulässigen Module entscheidet der Hersteller selbst, welches wirtschaftlich am besten passt. Modul H deckt Entwicklung und Fertigung ab und macht eine separate Baumusterprüfung meist entbehrlich, was sich bei Sonderkonstruktionen anbietet. Modul D setzt auf Qualitätssicherung in der Produktion und eignet sich für Serienfertigung.

In welche Kategorie fällt Ihr Druckgerät?

Die Einstufung und die Modulwahl Schritt für Schritt erklärt:

In welche Kategorie fällt mein Druckgerät?

Einstufung nach Druck, Volumen und Fluidgruppe, Schritt für Schritt.

Die Module A bis H erklärt

Welches Konformitätsbewertungsverfahren für Ihr Gerät zulässig ist.

DGRL-Einstufungsrechner

Druck, Volumen oder DN und Fluidgruppe eingeben, Kategorie und zulässige Module ablesen.

Risikoanalyse nach Druckgeräterichtlinie

Anhang I der Druckgeräterichtlinie verlangt vom Hersteller eine Risikoanalyse / Gefahrenanalyse. Er muss die Gefahren ermitteln, die von seinem Druckgerät ausgehen, und das Gerät anschließend unter Berücksichtigung dieser Analyse auslegen und bauen. Ohne dokumentierte Risikoanalyse ist die Konformitätserklärung nicht belastbar.

Betrachtet werden unter anderem:

Die Analyse muss vor der Konstruktion erstellt werden und nicht nachträglich zur Dokumentation.

In der Praxis ist die Risikoanalyse der Punkt, an dem Audits am häufigsten hängen. Sie existiert, ist aber zu pauschal, nicht auf das konkrete Druckgerät bezogen oder wurde erst nach dem Bau erstellt.

Wer braucht eine DGRL-Einstufung oder Beratung?

Betroffen ist jeder Betrieb, der Druckgeräte herstellt, umbaut oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. In der Praxis sind das Anlagenbauer, Apparatebauer, Rohrleitungsbauer und Metallbaubetriebe, die Behälter oder druckführende Baugruppen fertigen.

Unsere Kunden sind überwiegend kleine und mittlere Betriebe bis etwa 70 Mitarbeiter. Dort gibt es meist keine eigene Normenabteilung, und die Zertifizierung kommt zur Tagesarbeit dazu. Genau dafür ist unsere Begleitung gedacht: Wir übernehmen Einstufung, Dokumentation und die Abstimmung mit der notifizierten Stelle, Ihr Team arbeitet weiter in der Fertigung. Als Grundlage dient in der Regel ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001.

Auch bei wenigen Druckgeräten im Jahr lohnt der Vergleich:

Einzelprüfung

Jedes Gerät wird einzeln von einer notifizierten Stelle geprüft. Die Kosten fallen pro Gerät an und wiederholen sich bei jedem Auftrag.

Eigenes QS-System

Einmaliger Aufbau, danach regelmäßige Überwachung. Ab einer geringen Stückzahl der günstigere Weg.

Ablauf einer DGRL-Beratung bei Zertex

Vier Schritte bis zum Zertifikat. Bis zum Angebot entstehen Ihnen keine Kosten.

01

Erstgespräch

Sie schildern, was Sie fertigen: Bauteil, zulässiger Druck, Volumen und Medium. Wir klären, ob Ihre Geräte unter die Druckgeräterichtlinie fallen oder unter gute Ingenieurpraxis nach Artikel 4 Absatz 3. Telefonisch oder per Videocall, rund 30 Minuten, kostenlos.

02

Einstufung und Modulempfehlung

Sie erhalten schriftlich, in welche Kategorie Ihre Geräte fallen und welche Module der Konformitätsbewertung zulässig sind. Dazu unsere Empfehlung, welches Modul für Ihre Fertigung wirtschaftlich am besten passt.

03

Aufbau des QS-Systems

Wir erweitern Ihr Qualitätsmanagement um die Forderungen der Druckgeräterichtlinie, erstellen die Risikoanalyse, prüfen Schweißverfahren und Personalqualifikation und bereiten die technische Dokumentation vor.

04

Audit und Zertifikat

Wir reichen die Unterlagen bei der notifizierten Stelle ein und sind beim Audit vor Ort an Ihrer Seite. Nach bestandenem Audit dürfen Sie Ihre Druckgeräte eigenständig CE-kennzeichnen.

Erstgespräch vereinbaren

Unverbindlich. Wir sagen Ihnen auch, wenn Sie keine Zertifizierung brauchen.

Häufige Fragen

Alles zur Zertifizierung als Druckgerätehersteller.

Lohnt sich der Schritt für Sie?

Zertifizierungs-Check

Die Richtlinie besteht aus einem Rechtstext mit 49 Artikeln und sieben Anhängen. Die Artikel regeln Anwendungsbereich, Pflichten von Herstellern, Einführern und Händlern sowie die Konformitätsbewertung. Anhang I enthält die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, darunter die Pflicht zur Gefahrenanalyse. Anhang II bildet die Diagramme zur Einstufung in die Kategorien I bis IV ab, Anhang III beschreibt die Module A bis H1. Der vollständige Text ist über EUR-Lex frei zugänglich. Für die Praxis entscheidend sind meist nur zwei Teile: die Einstufung nach Anhang II und das daraus folgende Modul nach Anhang III.

PED und DGRL bezeichnen dieselbe Rechtsgrundlage. PED steht für Pressure Equipment Directive, die englische Bezeichnung der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Im deutschen Sprachraum wird meist von der DGRL gesprochen, in international tätigen Betrieben und in Kundenanforderungen taucht häufiger PED auf. Eine PED Zertifizierung und eine DGRL Zertifizierung meinen also denselben Nachweis.

Die Wahl des richtigen Moduls der Druckgeräterichtlinie (DGRL / PED) hängt von Ihrem Produkt und Ihrer Fertigung ab.

Modul D – Qualitätssicherung Produktion: Wird häufig in Kombination mit einer Baumusterprüfung (Modul B) eingesetzt und eignet sich besonders für Serienfertigung.
Modul H – Umfassende Qualitätssicherung: Deckt sowohl Entwicklung als auch Fertigung ab. Eine separate Baumusterprüfung ist dann meist nicht mehr erforderlich und eignet sich besonders für Sonderkonstruktionen.

Wir prüfen gemeinsam, welches Modul der Druckgeräterichtlinie für Ihren Betrieb am sinnvollsten ist.

Die Druckgeräterichtlinie fordert ein dokumentiertes Qualitätssicherungssystem. In der Praxis ist eine ISO 9001 Zertifizierung die beste Grundlage, da sie von notifizierten Stellen (z.B. TÜV, DEKRA) problemlos anerkannt wird.

Theoretisch ist eine DGRL-Zertifizierung auch ohne ISO 9001 möglich, allerdings ist der Nachweis eines gleichwertigen Qualitätssystems meist deutlich aufwendiger.

Ja, innerhalb des zertifizierten Geltungsbereichs Ihres Qualitätssicherungssystems. Bei einer Zertifizierung nach Modul H der Druckgeräterichtlinie können Sie beispielsweise Entwurfsprüfung, Druckprüfung und Endabnahme selbst durchführen und anschließend die Konformitätserklärung ausstellen.

Die notifizierte Stelle überprüft Ihr System anschließend regelmäßig im Rahmen von Überwachungsaudits.

Ob sich eine Zertifizierung nach der Druckgeräterichtlinie (DGRL) lohnt, hängt von Ihrer Fertigungsmenge ab. Viele Betriebe vergleichen die Kosten für regelmäßige Einzelprüfungen durch eine notifizierte Stelle mit den Kosten eines eigenen Qualitätssicherungssystems.

Bereits bei wenigen Druckgeräten pro Jahr kann sich eine Zertifizierung wirtschaftlich lohnen, da Prüfungen schneller und eigenständig durchgeführt werden können.

Die Dauer hängt vor allem davon ab, ob bereits ein Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist.

Wenn bereits eine ISO 9001 Zertifizierung existiert, dauert die Vorbereitung auf eine DGRL-Zertifizierung meist etwa 4 bis 8 Wochen bis zum Audit.

Ohne bestehendes QM-System muss zunächst ein geeignetes Qualitätssicherungssystem aufgebaut werden, wodurch sich die Dauer entsprechend verlängert.

Die CE-Kennzeichnung ist erforderlich, sobald ein Druckgerät in die Kategorien I bis IV der Druckgeräterichtlinie fällt. Maßgeblich sind zulässiger Druck, Volumen beziehungsweise Nennweite und die Einstufung des Mediums. Geräte, die nur nach guter Ingenieurpraxis (Artikel 4 Absatz 3) gefertigt werden, dürfen keine CE-Kennzeichnung nach DGRL tragen. Vor der CE-Kennzeichnung von Druckgeräten steht immer die Konformitätsbewertung nach dem passenden Modul.

Die Druckgeräterichtlinie kennt mehrere Konformitätsbewertungsverfahren, die als Module bezeichnet werden. Für Hersteller in Metall- und Anlagenbau sind vor allem Modul A2, B, D, E, H und H1 relevant. Welches Modul zulässig ist, ergibt sich aus der Kategorie des Druckgeräts. Innerhalb der zulässigen Module entscheidet der Hersteller frei, welches wirtschaftlich am besten passt.

Die Zertifizierung von Druckgeräten wird von einer notifizierten Stelle (NoBo) durchgeführt. TÜV-Gesellschaften, DEKRA und weitere Prüforganisationen sind als notifizierte Stellen für die Druckgeräterichtlinie akkreditiert. Sie prüfen das Qualitätssicherungssystem oder das Produkt und stellen die Bescheinigung aus. Zertex bereitet Ihren Betrieb auf dieses Audit vor und begleitet Sie am Prüftag, ist selbst aber keine notifizierte Stelle.

Druckgeräte normkonform herstellen und in Verkehr bringen

Wir unterstützen Sie bei der Zertifizierung nach der Druckgeräterichtlinie (DGRL) und beim Aufbau eines eigenen QS-Systems.


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