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DGRL-Einstufung: In welche Kategorie fällt mein Druckgerät?

Veröffentlicht am 03.08.2026
Marco Benz

Marco Benz

Einstufung von Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Warum die richtige Einstufung über Ihre Kosten entscheidet

Die Einstufung nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ist der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung. Sie legt fest, in welche Kategorie ein Druckgerät fällt, welches Konformitätsbewertungsmodul zulässig ist und ob eine notifizierte Stelle eingebunden werden muss.

Genau hier passieren die teuersten Fehler. Wird ein Gerät zu niedrig eingestuft, ist es am Ende nicht verkehrsfähig, mit allen Haftungsrisiken. Wird es zu hoch eingestuft, entstehen unnötige Prüfungen, Nachweise und Kosten. Die Einstufung ist deshalb keine Formsache, sondern eine wirtschaftliche Entscheidung.

Dieser Beitrag zeigt systematisch, wovon die Einstufung abhängt: von Druck, Volumen, Fluidgruppe und Aggregatzustand bis zur Ableitung der Kategorie und des passenden Moduls. Am Ende wissen Sie, welche Angaben für eine saubere Einstufung nötig sind.

Fällt das Gerät überhaupt unter die Druckgeräterichtlinie?

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar. Dazu zählen Druckbehälter, industrielle Rohrleitungen, Dampfkessel und Wasserrohrkessel, Sicherheitsausrüstungen sowie druckhaltende Ausrüstungsteile. Als neue Richtlinie hat sie die alte Druckgeräterichtlinie 97/23/EG abgelöst; deren Aufhebung wurde zum 19. Juli 2016 wirksam. Sie dient der Harmonisierung der Anforderungen in der Europäischen Union. Für den Hersteller entscheidet die Einstufung, unter welchen Voraussetzungen das Inverkehrbringen und die Bereitstellung eines Druckgeräts auf dem Markt zulässig sind.

Liegt der maximal zulässige Druck bei 0,5 bar oder darunter, greift die Richtlinie nicht. Und selbst oberhalb dieser Grenze gibt es einen Bereich unterhalb der Kategorien: Dort gilt die „gute Ingenieurpraxis" nach Artikel 4 Absatz 3. Solche Geräte müssen sicher ausgelegt und gebaut sein. Eine CE-Kennzeichnung nach der DGRL darf hier ausdrücklich nicht angebracht werden, und eine Konformitätsbewertung durch eine notifizierte Stelle ist nicht erforderlich.

Nicht jeder Druckbehälter fällt unter die DGRL

Bevor die Einstufung nach der Druckgeräterichtlinie beginnt, lohnt ein prüfender Blick auf zwei benachbarte Richtlinien. Erfüllt ein Behälter deren Kriterien, wird er nicht nach der DGRL, sondern nach der jeweils zutreffenden Richtlinie bewertet:

  • Einfache Druckbehälter: Richtlinie 2014/29/EU. Sie gilt für serienmäßig gefertigte, geschweißte Behälter, die Luft oder Stickstoff enthalten, nicht befeuert werden und einem Druck über 0,5 bar ausgesetzt sind. Grenzen: maximal zulässiger Druck (PS) bis 30 bar und ein Druck-Volumen-Produkt (PS × V) bis 10.000 bar·L. Solche Behälter werden nach dieser Richtlinie bewertet, nicht nach der DGRL.
  • Ortsbewegliche Druckgeräte: Richtlinie 2010/35/EU (TPED). Sie gilt für transportable Druckgeräte zur Beförderung gefährlicher Güter, etwa Gasflaschen, Tanks oder Druckfässer im Sinne von ADR/RID/ADN. Diese Geräte tragen die Pi-Kennzeichnung (π) statt der CE-Kennzeichnung.
  • Druckbauteile in Maschinen. Ist ein Druckgerät Teil einer Maschine, kann zusätzlich die Maschinenrichtlinie anwendbar sein. Dann ist zu klären, welche Richtlinie für die jeweilige Druckgefährdung maßgeblich ist.

Erst wenn ein Gerät in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU fällt und weder ein einfacher Druckbehälter noch ein ortsbewegliches Druckgerät ist, greift die folgende Einstufung. Der erste Schritt ist also die Abgrenzung: Fällt das Gerät unter die DGRL, und wenn ja, oberhalb oder unterhalb der Kategoriegrenzen?

Die vier Faktoren, die die Kategorie bestimmen

Ob ein Druckgerät in Kategorie I, II, III oder IV fällt, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von vier Größen. Erst ihre Kombination führt über die Konformitätsbewertungstabellen im Anhang II der Richtlinie zur konkreten Kategorie.

1. Der maximal zulässige Druck (PS)

Der höchste Druck in bar, für den das Gerät ausgelegt ist. Je höher der Druck, desto höher tendenziell die Kategorie. PS ist die zentrale Bezugsgröße jeder Einstufung.

2. Das Volumen (V) oder die Nennweite (DN)

Bei Behältern zählt das Volumen in Litern, bei Rohrleitungen die Nennweite (DN). Größere Geräte speichern mehr Energie und fallen deshalb in höhere Kategorien. Für die Tabellen ist häufig das Produkt aus Druck und Volumen (PS × V) beziehungsweise Druck und Nennweite (PS × DN) entscheidend.

3. Die Fluidgruppe

Hier geht es um das Medium im Gerät. Die Richtlinie unterscheidet zwei Gruppen:

  • Fluidgruppe 1: gefährliche Medien, zum Beispiel explosionsgefährliche, entzündbare, giftige oder brandfördernde Stoffe.
  • Fluidgruppe 2: alle übrigen, ungefährlichen Medien.

Die Fluidgruppe wirkt sich direkt auf die Kategorie aus: Dasselbe Gerät kann allein durch ein gefährlicheres Medium in eine höhere Kategorie rutschen.

4. Der Aggregatzustand

Ob das Medium gasförmig oder flüssig ist. Gase führen wegen der höheren gespeicherten Energie in der Regel zu strengeren Anforderungen als Flüssigkeiten. Auch instabile Gase oder überhitzte Flüssigkeiten werden gesondert betrachtet.

Welches Diagramm gilt für Ihr Gerät? (Anhang II)

Die eigentliche Einstufung erfolgt über die Diagramme im Anhang II der Druckgeräterichtlinie. Insgesamt enthält der Anhang neun Diagramme, sogenannte Konformitätsbewertungstabellen. Welches davon anzuwenden ist, ergibt sich aus drei Fragen:

  • Um welchen Gerätetyp handelt es sich: Behälter, Rohrleitung oder Dampferzeuger?
  • Welchen Aggregatzustand hat das Medium: Gas oder Flüssigkeit?
  • Zu welcher Fluidgruppe gehört es: Gruppe 1 (gefährlich) oder Gruppe 2 (ungefährlich)?

Aus dieser Kombination ergibt sich genau ein Diagramm. Für einen Behälter mit einem Gas der Fluidgruppe 2 gilt zum Beispiel ein anderes Diagramm als für dieselbe Bauart mit einem gefährlichen Gas der Fluidgruppe 1.

So liest sich ein Einstufungsdiagramm

Alle Diagramme sind gleich aufgebaut. Die eine Achse zeigt den maximal zulässigen Druck (PS) in bar, die andere das Volumen (V) in Litern, bei Rohrleitungen die Nennweite (DN). Für Behälter bildet man das Produkt aus Druck und Volumen (PS × V), für Rohrleitungen aus Druck und Nennweite (PS × DN).

Dieser Wert wird als Punkt in das Diagramm eingetragen. Die eingezeichneten Kurven trennen die Kategorien I bis IV. Je weiter oben rechts der Punkt liegt, also je höher Druck und Volumen, desto höher die Kategorie. Liegt er unterhalb der ersten Kurve, greift die „gute Ingenieurpraxis" nach Artikel 4 Absatz 3, ohne Kategorie und ohne CE-Kennzeichnung.

Konformitätsbewertungsdiagramm für Behälter nach Anhang II der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU: Einstufung nach Druck (PS) und Volumen (V) in die Kategorien I bis IV
Konformitätsbewertungsdiagramm nach Anhang II: Kategorie in Abhängigkeit von Druck (PS) und Volumen (V). Quelle: Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie), ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164, Anhang II, Diagramm 2 (Behälter, gasförmige Fluide, Fluidgruppe 2).

Tools, die die Einstufung erleichtern

Die Diagramme müssen nicht von Hand ausgewertet werden. Für die Einstufung gibt es spezialisierte Werkzeuge, die den Wert berechnen und die Kategorie direkt ausgeben. Am bekanntesten ist die Software PED Professional von TÜV SÜD, die neben der Einstufung auch die Gefahrenanalyse und eine Stoffdatenbank für die Zuordnung der Fluidgruppe enthält. Daneben bieten mehrere Prüforganisationen kostenlose Kategorie-Rechner an.

Auf Basis der so ermittelten Kategorie ergibt sich anschließend das passende Konformitätsbewertungsverfahren mit dem zugehörigen Modul. Welche Module es gibt und wann welches wirtschaftlich sinnvoll ist, behandeln wir ausführlich im separaten Beitrag zu den Konformitätsbewertungs-Modulen der DGRL. Ein sauber aufgebautes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 erleichtert diese modulbasierten Verfahren später erheblich.

Unsicher bei Kategorie oder Modul?

Wir bestimmen die Einstufung Ihres Druckgeräts, empfehlen das passende Modul und übergeben Ihnen die fertigen Leitlinien und Arbeitsanweisungen.

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Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Druckbehälter fasst 200 Liter und ist für einen maximal zulässigen Druck von 12 bar ausgelegt. Gefüllt ist er mit Druckluft, also einem ungefährlichen Gas der Fluidgruppe 2.

Über die zuständige Konformitätsbewertungstabelle im Anhang II ergibt sich aus diesen Angaben eine konkrete Kategorie und damit die zulässigen Module. Würde derselbe Behälter statt Druckluft ein entzündbares Gas der Fluidgruppe 1 enthalten, verschiebt sich die Einstufung nach oben, und die Anforderungen an die Bewertung steigen.

Dieses Beispiel zeigt, warum die Einstufung nie „nach Gefühl" laufen sollte: Ein einziger geänderter Faktor verändert den gesamten Nachweisweg.

Praxis-Check: Diese Angaben brauchen Sie für die Einstufung

Bevor Sie die Kategorie bestimmen, sammeln Sie diese fünf Angaben:

  • Druck und Volumen (PS × V)
  • Nennweite (DN)
  • Aggregatzustand (Gas oder Flüssigkeit)
  • Fluidgruppe (1 oder 2)
  • Welches Bauteil (Behälter, Rohrleitung, Ausrüstungsteil)

So bestimmen Sie die Kategorie sicher

Die Einstufung folgt einem klaren Ablauf. Wer die Reihenfolge einhält, vermeidet Fehler:

Schritt 1: Gerät und Medium erfassen. Druck, Volumen oder Nennweite, Medium und Aggregatzustand zusammenstellen.

Schritt 2: Fluidgruppe festlegen. Handelt es sich um ein gefährliches Medium (Gruppe 1) oder ein ungefährliches (Gruppe 2)?

Schritt 3: Diagramm auswählen. Anhand von Gerätetyp, Aggregatzustand und Fluidgruppe das passende Diagramm aus Anhang II bestimmen.

Schritt 4: Kategorie ablesen. Den Wert (PS × V bzw. PS × DN) im Diagramm eintragen und die Kategorie I bis IV ablesen, oder feststellen, dass das Gerät unter Artikel 4 Absatz 3 fällt.

Steht die Kategorie fest, folgt als nächster Schritt die Wahl des Konformitätsbewertungs-Moduls. Diesen Schritt behandeln wir im separaten Beitrag zu den Modulen der DGRL. Bei Druckgeräten spielt außerdem die Schweißtechnik eine zentrale Rolle: Da geschweißte Verbindungen an druckbeaufschlagten Bauteilen besonders kritisch sind, greifen die Anforderungen an qualifizierte Verfahren und Personal, wie sie auch die DIN EN ISO 3834 beschreibt.

Nach der Einstufung: Sicherheitsanforderungen und Konformitätsvermutung

Mit der Kategorie ist die Einstufung abgeschlossen, aber noch nicht die eigentliche Arbeit. Jedes Druckgerät muss die grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus Anhang I der Richtlinie erfüllen. Diese betreffen die gesamte Auslegung und Konstruktion: von der Werkstoffwahl über die Berechnung einer ausreichenden Festigkeit bis zu Sicherheitsfunktionen wie der Überdruckabsicherung und einer verständlichen Betriebsanleitung. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist Voraussetzung für jeden weiteren Schritt.

Wer bei Auslegung und Fertigung harmonisierte Normen anwendet, etwa die EN 13445 für unbefeuerte Druckbehälter, genießt die Konformitätsvermutung: Das Gerät gilt insoweit als richtlinienkonform. Erst wenn Einstufung, Sicherheitsanforderungen und das Konformitätsbewertungsverfahren erfüllt sind, folgt die Anbringung der CE-Kennzeichnung. Nur konforme Druckgeräte dürfen so in Verkehr gebracht werden; die nachgewiesene Konformität ist die Grundlage des freien Warenverkehrs. In Deutschland ist die Richtlinie über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) umgesetzt; für den Betrieb gilt zusätzlich die Betriebssicherheitsverordnung.

Fazit

Die Einstufung ist der Dreh- und Angelpunkt jeder DGRL-Umsetzung. Sie entscheidet über Kategorie, Modul und den gesamten Aufwand bis zur CE-Kennzeichnung. Wer die vier Faktoren Druck, Volumen, Fluidgruppe und Aggregatzustand sauber erfasst, legt den Grundstein für ein rechtssicheres und wirtschaftliches Verfahren.

Sind Sie unsicher, in welche Kategorie Ihr Druckgerät fällt oder welches Modul das richtige ist, klären wir das in einer kostenlosen Ersteinschätzung, inklusive Empfehlung und Übergabe der passenden Dokumentation. Einen vertiefenden Überblick zur Richtlinie selbst finden Sie in unserem Beitrag zur Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.

Häufige Fragen zur DGRL-Einstufung


Ein Behälter fällt unter die DGRL 2014/68/EU, wenn sein maximal zulässiger Druck (PS) 0,5 bar übersteigt. Die konkrete Kategorie hängt zusätzlich von Volumen, Fluidgruppe und Aggregatzustand ab. Unterhalb der Kategoriegrenzen gilt die „gute Ingenieurpraxis" nach Artikel 4 Absatz 3, ohne CE-Kennzeichnung.

Fluidgruppe 1 umfasst gefährliche Medien wie explosionsgefährliche, entzündbare, giftige oder brandfördernde Stoffe. Alle übrigen Medien gehören zu Fluidgruppe 2. Die Fluidgruppe beeinflusst die Kategorie direkt, ein gefährlicheres Medium führt zu höheren Anforderungen.

Vier: Kategorie I bis IV. Je höher die Kategorie, desto strenger die Konformitätsbewertung und desto stärker ist eine notifizierte Stelle eingebunden. Unterhalb der Kategorien greift die gute Ingenieurpraxis nach Artikel 4 Absatz 3.

Für die Einstufung selbst nicht, sie erfolgt durch den Hersteller oder seinen Berater. Erst ab Kategorie II wird eine notifizierte Stelle in die Konformitätsbewertung eingebunden. In Kategorie I genügt in der Regel die Eigenerklärung (Modul A).

Der Anhang II der DGRL enthält neun Diagramme. Welches gilt, hängt von Gerätetyp (Behälter, Rohrleitung, Dampferzeuger), Aggregatzustand (Gas oder Flüssigkeit) und Fluidgruppe (1 oder 2) ab. Für Behälter wird der Punkt aus Druck × Volumen (PS × V) eingetragen, für Rohrleitungen aus Druck × Nennweite (PS × DN). Tools wie PED Professional von TÜV SÜD nehmen diese Auswertung automatisch vor.

Eine zu niedrige Einstufung führt zu einem nicht verkehrsfähigen Produkt und zu Haftungsrisiken. Eine zu hohe Einstufung kostet unnötig Zeit und Geld. Eine saubere Erstbewertung vermeidet beides.

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