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EN 1090 Audit bestehen: Vorbereitung, Checkliste und typische Stolpersteine

Veröffentlicht am 11.05.2026
Autor Gabor Szabo

Gabor Szabo

Schweißfachingenieur (IWE/EWE)

EN 1090 Audit bestehen – Vorbereitung im Metallbau-Betrieb

Das EN 1090 Audit bestehen ist für Metallbau-Betriebe die zentrale Hürde, um tragende Bauteile in den Verkehr zu bringen. Wer mitten in der Auditvorbereitung steckt, kennt das Gefühl: Die Liste der Unterlagen wächst, die Zeit schrumpft, und im Unternehmen laufen normale Aufträge weiter. Dieser Beitrag zeigt, was Auditoren bei der Erstprüfung und beim Überwachungsaudit konkret prüfen, welche Stolpersteine sich vermeiden lassen und welche Dokumente am Audittag bereitliegen sollten. Ein Praxisleitfaden für Hersteller im Stahl- und Metallbau.

Was die DIN EN 1090 von Betrieben fordert

Die DIN EN 1090 regelt die Herstellung tragender Bauteile aus Stahl und Aluminium im bauaufsichtlichen Bereich. Sie gliedert sich in zwei zentrale Teile: Die DIN EN 1090-1 beschreibt die Anforderungen an Konformitätsbewertung, werkseigene Produktionskontrolle und Leistungserklärung. Die DIN EN 1090-2 Ausführungsregeln enthalten die technischen Vorgaben und die vier Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4.

Wer tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium produziert, braucht die Zertifizierung als Grundlage für CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung. Ohne sie sind die Bauteile in der EU nicht verkehrsfähig und dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Welche Ausführungsklasse für den jeweiligen Auftrag gilt, hängt von Beanspruchung, Schadensfolge und Komplexität ab. Mehr dazu im Blog-Beitrag zur richtigen Ausführungsklasse (EXC) wählen.

Voraussetzungen für die Zertifizierung

Die Zertifizierung nach DIN EN 1090 setzt drei Bausteine voraus. Erstens eine funktionierende werkseigene Produktionskontrolle (WPK), die alle Prozesse von Wareneingang über Fertigung bis zur Endabnahme abdeckt. Zweitens eine geregelte Schweißtechnik nach DIN EN ISO 3834, die für EXC2 mindestens Stufe 3 als nachweisbare Qualität verlangt. Drittens geprüfte Schweißer mit gültigen Qualifikationen nach DIN EN ISO 9606 für die eingesetzten Verfahren und Werkstoffe.

Zentrales Element ist die Schweißaufsichtsperson nach DIN EN ISO 14731. Sie trägt die fachliche Verantwortung für Planung, Durchführung und Dokumentation aller Schweißarbeiten. Wer keine eigene IWE oder IWS im Haus hat, kann eine externe Schweißaufsicht beauftragen. Wichtig ist die nachweisbare Integration in den Betrieb.

Vorbereitung auf das Audit: worauf Auditoren bei Betrieben achten

Die Auditvorbereitung steht und fällt mit der Dokumentation. Auditoren prüfen nach DIN EN 1090-1, ob WPS (Welding Procedure Specifications) und WPQR (Schweißverfahrensprüfungen) für alle eingesetzten Verfahren und Werkstoffe vorliegen. Besonders die Güte S355 ist in der Praxis am häufigsten betroffen, weil sie ohne ausreichende Verfahrensprüfung eingesetzt wird.

Ein zweiter Prüfschwerpunkt ist die Rückverfolgbarkeit der Werkstoffe und der Schweißnahtbewertung. Jede Charge muss vom Wareneingang über Zuschnitt bis zum fertigen Bauteil zugeordnet werden können. Hinzu kommen zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) und Sichtprüfungen nach DIN EN ISO 5817, jeweils dokumentiert mit Datum, Prüfer und Ergebnis. Am Audittag muss die Zertifizierungsstelle alle Unterlagen vorab erhalten haben, und die Schweißaufsicht ist den ganzen Tag anwesend. Den genauen Ablauf beschreiben wir im Beitrag zum Ablauf des Audittags in 5 Phasen.

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Checkliste: Diese Unterlagen liegen am Audittag bereit

Am Audittag prüft der Auditor systematisch eine Reihe von Dokumenten. Wer alle Unterlagen in einer geordneten Mappe parat hat, signalisiert Auditfähigkeit und reduziert Rückfragen deutlich. Im Fall fehlender Nachweise droht ein kostenpflichtiges Nachaudit.

Pflichtdokumente am Audittag
  • WPK-Handbuch mit aktueller Unterschrift
  • Aktuelle WPS und WPQR für alle eingesetzten Verfahren
  • Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO 9606 mit gültigem Datum
  • Schriftliche Bestellung der Schweißaufsicht nach DIN EN ISO 14731
  • Materialzeugnisse 3.1 nach EN 10204 für alle Stahlchargen
  • Sichtprüfungs- und ZfP-Protokolle mit Prüfernachweis
  • Vorlage Leistungserklärung und Kalibriernachweise

Wichtig ist nicht nur das Vorhandensein, sondern die Kohärenz: Was im WPK-Handbuch steht, muss in der Werkstatt auch so gelebt werden. Diskrepanzen fallen bei der Betriebsbegehung sofort auf.

Häufige Fragen zum EN 1090 Audit

Zur Vorbereitung wird die EN 1090 Dokumentation erstellt, die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) sowie die Schweißaufsichtsperson (SAP) festgelegt und die Gültigkeit aller Schweißer- und Verfahrensprüfungen geprüft. Lücken werden vor dem Audittag systematisch geschlossen.

Die DIN EN 1090 regelt die Herstellung tragender Bauteile aus Stahl und Aluminium. Sie definiert die Anforderungen an Konformitätsbewertung, werkseigene Produktionskontrolle, Schweißtechnik und CE-Kennzeichnung. Ohne Zertifizierung dürfen tragende Bauteile in der EU nicht in den Verkehr gebracht werden.

Ein EN 1090 Zertifikat ist drei Jahre gültig, vorausgesetzt die jährlichen Überwachungsaudits werden bestanden. Nach drei Jahren ist eine vollständige Rezertifizierung im Umfang der Erstprüfung erforderlich.

Auditoren fragen nach konkreten Nachweisen: Wer hat welche Naht geschweißt? Welche WPS galt? Sind Materialzeugnisse zuordenbar? Wer entscheidet bei Abweichungen? Die Antworten müssen mit der Dokumentation übereinstimmen. Eine fachliche Beratung schafft hier vor dem Audittag Sicherheit.

Fazit: So bestehen Betriebe das EN 1090 Audit

Das EN 1090 Audit bestehen Betriebe nicht durch hektische Last-Minute-Aktionen, sondern durch eine konsequent gepflegte werkseigene Produktionskontrolle, vollständige Dokumentation und nachvollziehbare Rechtssicherheit im Inhalt der Unterlagen. Wer Aufwand und Vorbereitung früh plant, sichert die Normkonformität und behält die nächste Überwachung in der Regel ohne Mehrkosten im Griff. Das Audit verliert seinen Schrecken, sobald die Grundlagen stimmen.

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